Hinweisgebersystem der Nexia GmbH
Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen in der Nexia GmbH oder auch nur einen Verdacht? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Damit schützen und unterstützen Sie uns alle. Ihre Daten behandeln wir vertraulich, auf Wunsch bleiben Sie anonym. Wir gehen allen Hinweisen behutsam und verantwortungsvoll nach.
Fragen und Antworten
Was kann ich melden?
Sie helfen uns, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nexia GmbH oder auch andere Personen entgegen dem Interesse unseres Unternehmens oder sonst nicht korrekt handeln, und dies melden. Dazu gehören schwere Compliance-Verstöße und Straftaten wie Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing, aber auch andere Regelverstöße wie Diskriminierung, Machtmissbrauch oder umwelt- oder menschenrechtsbezogene Risiken und andere Pflichtverstöße. Auch noch bevorstehende oder geplante Verstöße dürfen und sollen gemeldet werden. Des Weiteren können bloße Verdachtsmomente gemeldet werden. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen den hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile.
Für Beschwerden und zur Meldung von Notfällen darf das Hinweisgebersystem allerdings nicht genutzt werden!
Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?
Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung: Sie können Ihre Meldung elektronisch per Webformular oder persönlich, per Brief, telefonisch, per Fax oder per E‑Mail unter den folgenden Kontaktdaten einreichen:
Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M.
Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Tel. +49 211 600 55-217
Fax +49 211 600 55-210
E-Mail a.szesny@heuking.de
Zudem besteht die Möglichkeit der Meldung an externe behördliche Meldestellen. Diese sind beispielsweise die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz bzw. die weitere Meldestelle des Bundes (für Meldungen, die die externe Meldestelle des Bundes betreffen) sowie ggf. externe Meldestellen des jeweiligen Bundeslandes oder ggf. für bestimmte Branchen speziell zuständige externe Meldestellen, beispielsweise das Bundeskartellamt.
Wie läuft die Meldung ab?
Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau, nennen Sie das betroffene Unternehmen, die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens und teilen Sie Namen möglicher Zeugen mit. Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.
Sie entscheiden, welche Daten Sie angeben, ob Sie anonym bleiben möchten oder ob Sie den von uns eingesetzten Vertrauenspersonen für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Bitte geben Sie in jedem Fall an, welche Niederlassung Ihre Meldung betrifft.
Binnen sieben Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung, sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen haben. Binnen weiterer drei Monate erhalten Sie eine Rückmeldung zu dem weiteren Umgang mit Ihrer Meldung sowie den getroffenen Maßnahmen, insoweit durch diese Rückmeldung keine internen Ermittlungen gefährdet und keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Wie werden meine Daten geschützt?
Alle Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich behandelt, auf Wunsch dürfen Sie Ihre Meldung anonym abgeben.
Das Hinweisgebersystem entspricht den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Alle Meldungen werden durch Vertrauensanwälte entgegengenommen und verantwortungsvoll verarbeitet, bevor sie an die zuständige Stelle der Nexia GmbH weitergeleitet werden.
Informationen hinsichtlich des Umgangs mit den hier eingegebenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen Hinweisgebersystem. Mit Ihrer Meldung bestätigen Sie, die Datenschutzinformationen für das Hinweisgebersystem zur Kenntnis genommen zu haben.
Die Dokumentation Ihrer Meldung bei der Nexia GmbH wird spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Drohen mir Nachteile, wenn ich der internen Meldestelle einen Hinweis gebe?
Hinweisgebende Personen unterliegen arbeitsrechtlichem Schutz, wenn sie im Zeitpunkt der Meldung an die interne Meldestelle hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprachen. Zudem muss die Meldung einen Sachverhalt betreffen, der dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen einschlägigen Gesetzen unterfällt, also insbesondere Straftaten und schwere Ordnungswidrigkeiten.
Ist dies der Fall, dürfen Sie keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden. Das gilt auch dann, wenn sich ein gemeldeter Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir unsicher bin, ob ich das Hinweisgebersystem nutzen sollte?
Sie können sich bei Rückfragen per E-Mail an Frau Katrin Pakleppa (katrin.pakleppa@nexia.de) wenden. Im Zweifel ist die Nutzung des Hinweisgebersystems aber sinnvoll. Unsere Vertrauensanwälte gehen mit eingehenden Meldungen verantwortungsvoll und umsichtig um und bearbeiten sie vor dem Hintergrund eines großen Erfahrungsschatzes.